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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen. (AGB)

Yachtchartervertrag

Alle unsere Angebote unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Yacht Charter Pool Europe SLU/MyDayCharter, mit Sitz in Palma de Mallorca,
eingetragen beim Registro Mercantil Palma de Mallorca, Steuernummer B57936510
(nachfolgend YCPE genannt)

I. Vertragsabschluss

1. Der Chartervertrag wird zwischen der YCPE und dem Charterer geschlossen.
2. Die Reservierung einer Yacht, bzw. einzelner Plätze, bedarf der Schriftform per E-Mail.
3. Für eine verbindliche Buchung muss eine Rechnungsanschrift, Ausweiskopie und eine Mobilnummer für die Anfahrtsbeschreibung vorliegen. Bei Firmenkunden oder Agenturen wird zur Anschrift auch die Steuernummer benötigt.
4. Der Vertragsschluss wird unter die aufschiebende Bedingung gestellt, dass der Charterer unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Erhalt der Rechnung, eine Anzahlung in Höhe von 30% des Charterpreises geleistet hat. Maßgebend für die fristgemäße Leistung ist der Zahlungseingang bei der YCPE. Die Restsumme des Charterpreises ist per Überweisung bis einen Tag vor dem Chartertermin zu zahlen oder aber am Tag der Charter an Bord des Schiffes in bar oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard, Maestro). Bei nicht fristgerechtem Eingang der Anzahlung, wird die Reservierung storniert.

II. Rücktritt vom Vertrag

1.durch den Charterer
Der Charterer kann ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Wird der Rücktritt weniger als 30 Tage vor dem Chartertermin erklärt, so steht YCPE ein Anspruch in Höhe von 30% des Charterpreises zu. Erfolgt der Rücktritt unter 48 Stunden vor dem Chartertermin, so hat YCPE einen Anspruch auf 100% des gesamten Charterpreises. Der Betrag ist unverzüglich nach Erklärung des Rücktritts auf das Konto des Vercharterers zu überweisen.
2. durch YCPE
Muss die Fahrt z.B. wegen technischer Probleme, Schlechtwetter oder Sturm abgesagt werden, wird dem Charterer ein Ersatztermin angeboten. Wenn er diesen nicht wahrnehmen kann oder will, erstattet YCPE die Anzahlung zu 100%.

III. Versicherung und Haftungsausschluss

1. Alle von der YCPE angebotenen Charteryachten verfügen über eine gültige, amtliche Chartergenehmigung, sind sicherheitstechnisch auf dem neuesten Stand und amtlich geprüft. Alle Yachten sind zudem ausreichend mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Rettungsmitteln ausgestattet.
2. Für jede Yacht besteht eine Haftpflichtversicherung für Schäden vom und am Fahrzeug sowie eine Versicherung für Personenschäden für Gäste und Besatzung.
3. Die Haftung der YCPE gegenüber dem Charterer sowie den weiteren Reisebeteiligten gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

IV. Datenschutzerklärung

Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie finden die Datenschutzerklärung im Menü auf unserer Website.

V. Schlussbestimmungen

1. Es findet ausschließlich spanisches Recht Anwendung.
2. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist Palma de Mallorca/Spanien.
3. Etwaige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

VI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri¬gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

Stand 01/2019